EU-Entwaldungsverordnung: Daten als Grundlage für eine umsetzbare Lieferkettentransparenz
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) markiert eine neue Phase der Datentransparenz in globalen Lieferketten. Unternehmen im Geltungsbereich – und ihre Zulieferer weltweit – müssen künftig nachweisen, woher ihre Rohstoffe stammen, häufig bis auf die Ebene einzelner Anbauflächen.
Was regelt die EU-Entwaldungsverordnung und wen betrifft sie?
Die EU-Entwaldungsverordnung stellt sicher, dass bestimmte Produkte auf dem EU-Markt entwaldungsfrei und legal hergestellt sind. Sie umfasst sowohl Rohstoffe als auch daraus gewonnene Erzeugnisse aus sieben zentralen Warengruppen: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz.
Die Verordnung gilt für Unternehmen, die diese Produkte in der EU in Verkehr bringen, innerhalb der EU bereitstellen oder aus der EU exportieren.
Betroffen sind nicht nur Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern auch Zulieferer weltweit. In der Praxis bedeutet das: Hersteller, Importeure und Exporteure müssen ihre Materialien bis zur konkreten Anbaufläche zurückverfolgen können. Je nach Rolle gelten unterschiedliche Pflichten – alle Beteiligten müssen jedoch nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bevor sie auf den EU-Markt gelangen oder ihn verlassen.
Für die offizielle Definition von Geltungsbereich, Warengruppen und Pflichten:
Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit: Was Unternehmen liefern müssen
Die EU-Entwaldungsverordnung verlagert den Fokus von Dokumentation auf durchgängige Datentransparenz. Unternehmen müssen exakt nachweisen können, woher ihre Rohstoffe stammen – häufig bis zu präzisen Geokoordinaten der Anbaufläche. Nachverfolgbarkeit endet nicht mehr auf Lieferanten- oder Chargenebene, sondern umfasst den gesamten Weg eines Produkts durch die Lieferkette.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, brauchen Unternehmen Systeme, die Herkunftsdaten erfassen, speichern und mit Liefer- und Prozessinformationen verknüpfen. Isolierte Datensätze reichen nicht mehr aus. Gefragt sind durchgängige Datenstrukturen – vom Ursprung über Verarbeitungsschritte bis hin zum EU-Markt.
Jeder Marktteilnehmer muss Materialien auf nachweislich entwaldungsfreie Quellen zurückführen können, bevor eine Sorgfaltserklärung im EU-System abgegeben wird. Die Verordnung schafft damit neue Standards für Transparenz und Rückverfolgbarkeit entlang globaler Lieferketten.
Weitere Informationen zur Umsetzung: Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) .
Bewertung der Datenverfügbarkeit für die EU-Entwaldungsverordnung
Die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung hängt davon ab, ob Unternehmen die Herkunft ihrer Materialien entlang der gesamten Lieferkette nachverfolgen können.
Um zu beurteilen, ob vorhandene Daten ausreichend und detailliert genug sind, müssen Unternehmen die zentralen Punkte ihrer Lieferkette prüfen – insbesondere dort, wo Verantwortlichkeiten wechseln und Daten erfasst werden.
Typischerweise umfasst das:
- Erfassung von Herkunftsdaten – Aufnahme der GPS-Koordinaten der Anbauflächen, um die entwaldungsfreie Herkunft nachzuweisen.
- Verladung und Transport – Verknüpfung jeder Charge oder Lieferung mit ihrer Quelle entlang der weiteren Verarbeitung.
- Wareneingang – Sicherstellung, dass Herkunfts- und Lieferantendaten beim Eingang ins Lager erhalten bleiben.
- Weiterleitung an Produktionsstandorte – Erhalt der Datenverknüpfung über interne Transporte und Logistikprozesse hinweg.
- Verbrauchsverfolgung – Zuordnung jedes Rohmaterials zu den daraus entstehenden Endprodukten.
- Prüfung des Endprodukts – Vorbereitung von Nachweisen zu Herkunft, Legalität und Entwaldungsfreiheit für die Sorgfaltserklärung.
Die Analyse des Materialflusses – vom Ursprung bis zur Produktion – zeigt, an welchen Stellen Daten fehlen, nicht verknüpft sind oder manuell gepflegt werden. Bleiben Informationen unvollständig oder isoliert, erfüllt die Datenbasis die Anforderungen der Verordnung nicht.
Zur weiteren Einordnung: Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/1115 definiert die Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Geodaten für Sorgfaltserklärungen.
Lücke zwischen ERP-Daten und Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung schließen
ERP-Systeme bilden das Rückgrat vieler Lieferkettenprozesse, liefern jedoch meist nicht die erforderliche Tiefe an Herkunftsdaten für die Sorgfaltspflichten der EU-Entwaldungsverordnung.
Sie erfassen Transaktionen, Lieferanten und Bestände, jedoch keine präzisen Geodaten auf Parzellenebene, keine durchgängigen Verknüpfungen entlang der Lieferkette und keine belastbaren Nachweise zur Entwaldungsfreiheit. Die notwendigen Informationen existieren häufig – verteilt auf verschiedene Systeme, Dateien oder Tabellen –, aber nicht als zusammenhängende, auswertbare Datenbasis.
Um diese Lücke zu schließen, müssen Unternehmensdaten mit realen Tracking-Informationen verknüpft werden – etwa GPS-Koordinaten, manuelle Erfassungen oder Daten aus Barcode-, RFID- und RTLS-Systemen.
Erst durch diese Verknüpfung entsteht ein durchgängiger Datenfluss vom Ursprung bis zur Lieferung. So entsteht die belastbare Datenbasis, die erforderlich ist, um die Sorgfaltserklärung im EU-System TRACES vorzubereiten.
Weitere Informationen zum TRACES-System.
So lassen sich Herkunftsdaten mit ERP-Systemen durchgängig verknüpfen.
Was sind Sorgfaltserklärungen und TRACES?
Im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, die bestätigt, dass ihre Produkte legal hergestellt und entwaldungsfrei sind. Diese Erklärungen werden im EUDR-Informationssystem erfasst, das im EU-Portal TRACES betrieben wird – derselben Plattform, die auch für andere offizielle Handels- und Rückverfolgbarkeitsprozesse genutzt wird.
Damit die Einreichung möglich ist, müssen die in TRACES hinterlegten Daten mit den internen Rückverfolgbarkeitsdaten des Unternehmens übereinstimmen. Dazu gehört die Verknüpfung von Herkunft, Lieferant und Produktdaten. Nur konsistente und vernetzte Daten ermöglichen eine reibungslose Erstellung der Sorgfaltserklärung ohne Verzögerungen oder Widersprüche.
Offizielle Informationen finden Sie im EU TRACES portal oder in der EUDR Regulation (EU) 2023/1115 auf EUR-Lex.
Typische Fallstricke bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung vermeiden
Selbst gut vorbereitete Unternehmen stoßen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen auf Herausforderungen. Die meisten Probleme liegen nicht im Fehlen von Daten, sondern darin, wie diese erfasst, verknüpft und entlang komplexer Lieferketten geprüft werden.
- Fragmentierte Datenquellen – Lieferanten-, Transport- und Produktionsdaten liegen oft in getrennten Systemen vor, wodurch eine durchgängige Rückverfolgbarkeit schwer nachweisbar wird.
- Manuelle Prozesse – Tabellen oder papierbasierte Erfassung führen zu Lücken und Inkonsistenzen, die Prüfungen nicht standhalten.
- Unvollständige Geodaten – Fehlende oder ungenaue GPS-Koordinaten verhindern den Nachweis der Herkunft auf Parzellenebene.
- Statische Datensätze – Nicht aktualisierte Momentaufnahmen bilden den tatsächlichen Materialfluss nicht ab.
- Nicht verifizierte Lieferantendaten – Ohne Verknüpfung mit Tracking- oder Vor-Ort-Daten bleiben Angaben oft nicht belastbar.
Diese Risiken lassen sich nur vermeiden, wenn Datenqualität und Interoperabilität im Fokus stehen. Jeder Datenpunkt – vom Ursprung bis zur Lieferung – muss überprüfbar, zeitlich eindeutig und digital mit dem jeweiligen Produkt verknüpft sein.
Der Aufbau dieser Datenbasis erfolgt schrittweise. Unternehmen, die früh strukturierte und verlässliche Prozesse etablieren, setzen die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung deutlich effizienter um.
Wie Smart Tracking die Datenbasis für die EU-Entwaldungsverordnung stärkt
Technologien wie RFID, GPS und RTLS schaffen die notwendige Transparenz, um Materialbewegungen mit belastbaren Herkunftsdaten zu verknüpfen. Durch die automatisierte Erfassung an zentralen Punkten der Lieferkette reduzieren sie manuelle Fehler und schließen Datenlücken.
Jeder Scan, jede Standortaktualisierung und jedes Produktionsereignis wird zu einem verifizierbaren Datenpunkt, der sich bis zum Ursprung eines Materials zurückverfolgen lässt. In Kombination mit ERP- und Lieferantendaten entsteht eine durchgängige digitale Nachweiskette – die Grundlage für korrekte Sorgfaltserklärungen im TRACES-System.
Smart Tracking verbessert zudem Datenqualität und Prüfbarkeit. Statt nachträglicher Auswertungen stehen Echtzeitdaten zur Verfügung, die Herkunft und Bewegungen direkt belegen und Risikobewertungen beschleunigen.
Smart Tracking ersetzt bestehende Systeme nicht, sondern verknüpft und ergänzt sie. So entwickeln Unternehmen ihre Datenlandschaft von isolierten Informationen hin zu einer belastbaren Grundlage für die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung.
Durchgängige Datentransparenz entsteht Schritt für Schritt – durch die Verknüpfung verlässlicher Daten entlang der gesamten Lieferkette.
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Jede Charge bleibt mit verifizierten Herkunftsdaten verknüpft und ermöglicht lückenlose Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette.
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